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Verträge

Geschäftsbedingungen für den Gastransport

Die Abwicklung der Belieferung von Entnahmestellen mit Gas erfolgt nach den von der BNetzA getroffenen Festlegungen einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate (Az: BK7-06-067).

Mit der jeweils aktuellen Kooperationsvereinbarung (KoV) tritt regelmäßig ein neuer standardisierter Lieferantenrahmenvertrag zzgl. Anlagen in Kraft.