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Antrag Gasanschluss

Die GVE stellt ihre Netze für die Belieferung der Abnahmestellen mit Erdgas zur Verfügung. Für jede neue Abnahmestelle wird ein neuer Erdgashausanschluss benötigt. Hierbei können Wünsche des Anschlussnehmers berücksichtigt werden.

Um einen Hausanschluss zu beantragen, muss sich der Anschlussnehmer mit einem von der GVE zugelassenen Installationsbetrieb in Verbindung setzen. Das Antragsformular "Anmeldung/Fertigmeldung zum Anschluss an das Gasnetz der Gasversorgung Eisenhüttenstadt GmbH" wird durch den Installationsbetrieb gemeinsam mit dem Kunden ausgefüllt und bei der GVE eingereicht. Die Antragsformulare sind durchschreibfähig und im Original zu nutzen.
Installationsunternehmen, die nicht in das von der GVE geführte Verzeichnis eingetragen sind, haben im Zusammenhang mit der Antragstellung eine Kopie ihres vom zuständigen Gasnetzbetreiber ausgestellten Installateurausweises beizubringen.

Unterstützung erhalten Sie im Bedarfsfall über unser Kunden-Center oder über den Link Kontakt in unserem Online-Service-Center.

Die Möglichkeit, einen Hausanschluss online zu beantragen, ist derzeit noch nicht gegeben.  

Hinweise zur Festlegung eines geeigneten Hausanschlussstandortes

  • Der Hausanschlussraum sollte sich vorzugsweise im Gebäude an der Außenmauer des Gebäudes befinden. Innen liegende Räume sind nicht zulässig.
  • Für nicht im Gebäude einzurichtende Hausanschlüsse gibt es die Möglichkeit eines Außenwandhausanschlusses.
  • Vor dem Einbau eines Hausanschlusses muss das Gebäude rohbaufertig sein. Der Hausanschlussraum muss aus Sicherheitsgründen immer verschließbar sein.
  • Für den Zeitraum der Bautätigkeit im Zusammenhang mit dem neuen Hausanschluss muss Baufreiheit gewährleistet sein.
  • Die Gasversorgung Eisenhüttenstadt GmbH kann Hausanschlussleitungen nur bei Tagestemperaturen  von über +5 °C verlegen.
  • Bitte beantragen Sie Ihren neuen Hausanschluss rechtzeitig. So bleibt allen Beteiligten genügend Zeit, den Hausanschluss normgerecht zu planen, zu bauen und in Betrieb zu setzen. – Die GVE berät Sie gern.